Heimatverein Steinenbronn e. V.

- Auszug aus der Satzung -

1. Name und Sitz, Geschäftsjahr
  • Der Verein führt den Namen Heimatverein Steinenbronn e.V.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Böblingen eingetragen.
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
2. Zweck

Der Heimatverein Steinenbronn e. V. mit Sitz in Steinenbronn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordung".
Zweck des Vereins ist die Erhaltung alter Sitten und Gebräuche sowie Landschafts- und Denkmalschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Maibaumaufstellung
  • Sonnwendfeier
  • Errichtung- und Erhaltung von Ruhebänken in Wald und Flur,
  • Instandsetzung und Unterhalt der Heimatscheuer,
  • Ausbau des Heimatmuseums,
  • Sammlung alter Gegenstände,
  • Erforschung und Dokumentation der Heimatgeschichte.

3. Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter.
Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Familie 25 € pro Jahr.


8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  1. dem Vorsitzenden
  2. einem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Schriftführer
  4. dem Kassier
Vorstand im Sinne von § 26 Absatz 2 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter;
 jeder ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind
Über die Programmgestaltung der Hauptversammlung bzw. der Vorstandssitzungen entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand kann Mitglieder des Vereins mit der Wahrnehmung oder der Vorbereitung einzelner Aufgaben betrauen.
Der Vorstand beschließt mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Vorstand und sein Stellvertreter müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Sie sollen mindestens zwei Jahre dem Verein angehören.

9. Schriftführer

Der Schriftführer protokolliert die Hauptversammlungen und die Vorstandssitzungen.
Er hat den Jahresbericht zu erstellen.

10. Kassier

Der Kassier hat die Kassengeschäfte zu erledigen. Er hat laufend Aufzeichnungen über
Einnahmen und Ausgaben anhand von Belegen sowie über das Vermögen des Vereins zu
machen und auf Verlangen dem Vorstand Auskunft zu geben.
Er hat mit Ablauf des Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung
den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen. Die Kontrolle der Rechnungsprüfung obliegt den von der Hauptversammlung bestellten zwei Kassenprüfern.
Diese geben dem Vorstand Kenntnis von dem jeweiligen Ergebnis ihrer Prüfungen und erstatten der Hauptversammlung Bericht.
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.